Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Herstellung von Suppen und Brühen
Herstellung von Kunsthonig und Karamell
Herstellung von nicht haltbaren zubereiteten Nahrungsmitteln, z. B.:
Sandwiches
frische (nicht gegarte) Pizza
Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Nahrungsmitteln anderweitig nicht genannt
Herstellung von Hefe
Herstellung von Extrakten und Säften aus Fleisch, Fisch, Krebs- und Weichtieren
Herstellung von Malzextrakt
Herstellung von nicht auf Milchbasis hergestelltem Milch- und Käseersatz
Herstellung von Eierzeugnissen und Eieralbumin
Herstellung von künstlichen Konzentraten
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Herstellung von nicht haltbarer zubereiteter Nahrungsmittel aus Obst und Gemüse (s. 10.39.0)