Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht (85.60.0.00)

Die Dienstleistung 'Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung von Unterrichtstätigkeiten oder -systemen:
    • Beratungsdienste für Ausbildungsorientierung
    • Bewertung von Prüfungsergebnissen
    • Durchführung von Prüfungen
    • Organisation von Studentenaustauschprogrammen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften (s. 72.20.0)
  • öffentliche Verwaltung in Bezug auf Erziehung und Unterricht (s. 84.12.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Ausbildungsbetreuung (Beratungsdienste für Ausbildungsorientierung)
  • Berufsmentoring (Beratungsdienste für Ausbildungsorientierung)
  • Bewertung von Prüfungsergebnissen (Dienstleistung für den Unterricht)
  • Durchführung von Prüfungen (Dienstleistung für den Unterricht)
  • Organisation von Schüler- und Studentenaustauschprogrammen
  • Prüfungsduchführung und -auswertung (Dienstleistung für den Unterricht)