Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
soziale, Beratungs-, Fürsorge-, Flüchtlingsbetreuungs-, Weitervermittlungs- und ähnliche Dienstleistungen, die durch staatliche oder private Einrichtungen, Katastrophenhilfswerke, landesweit bzw. auf lokaler Ebene tätige Selbsthilfeorganisationen, einschließlich Fachberatungsdienste, für Einzelpersonen und Familien in deren Wohnung oder anderweitig erbracht werden:
Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen
Adoptionstätigkeiten, Maßnahmen zur Verhütung von Kindesmisshandlungen usw.
Haushaltsgeldberatung, Ehe- und Familienberatung, Schuldnerberatung
Gemeinschafts- und Nachbarschaftshilfe
Hilfe für Katastrophenopfer, Flüchtlinge, Einwanderer usw. einschließlich vorübergehender oder längerfristiger Unterbringung
berufliche Rehabilitation sowie Qualifikationsmaßnahmen für Arbeitslose, sofern der Ausbildungsaspekt nicht im Vordergrund steht
Feststellung der Anspruchsberechtigung im Zusammenhang mit Sozialhilfe, Mietzuschüssen oder Essensmarken
Tagesstätten für Obdachlose und andere sozial schwache Gruppen
karitative Maßnahmen wie Spendensammlungen oder andere Hilfsmaßnahmen im Sozialbereich