Herstellung von Batterien und Akkumulatoren (27.20.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von Batterien und Akkumulatoren' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst die Herstellung von nicht wieder aufladbaren und von wieder aufladbaren Batterien und Akkumulatoren.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von Primärelementen und Primärbatterien:
    • Primärelemente, die Mangandioxid, Quecksilberdioxid, Silberoxid usw. enthalten
  • Herstellung von elektrischen Akkumulatoren und Teilen davon:
    • Separatoren, Gehäuse, Abdeckungen
  • Herstellung von Bleibatterien
  • Herstellung von Nickel-Cadmium-Batterien
  • Herstellung von NiMH-Batterien
  • Herstellung von Lithium-Batterien
  • Herstellung von Trockenzellenbatterien
  • Herstellung von Nasszellenbatterien

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Akkumulatoren, H.
  • Batterien, H.
  • Bleiakkumulatoren, H.
  • Blockzellen (Batterien), H.
  • Fahrzeugbatterien, H.
  • Knopfzellen (Batterien), H.
  • Primärelemente und -batterien, H.
  • Rundzellen (Batterien), H.
  • Separatoren für Akkumulatoren, H.
  • Solarbatterien, H.
  • Trockenelemente und -batterien, H.