Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Klasse umfasst:
Zusammenstellung von Stellenangeboten und die Vermittlung von Bewerberinnen und Bewerbern, wobei die vermittelten Personen nicht bei den Stellenvermittlungsbüros beschäftigt sind:
Suche, Auswahl und Vermittlung von Arbeitskräften bzw. Arbeitsstellen einschließlich Suche und Vermittlung von Führungskräften
Agenturen und Büros, die Schauspielerinnen und Schauspieler vermitteln, z. B. Castingagenturen
Online-Arbeitsvermittlungsagenturen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Tätigkeit von Agenturen für die Vermittlung einzelner Künstlerinnen und Künstler (s. 74.90.0)