Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung) (13.95.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung)' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Herstellung von Textilien und Textilwaren, die in den Abteilungen 13 oder 14 nicht anderweit genannt sind, und beinhaltet eine große Anzahl von Verfahren sowie die Herstellung einer Vielzahl unterschiedlicher Güter.

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Polstervliese aus gerissenem Vormaterial, H.
  • Vliesstoffe, H.
  • Vliesstoffwaren , H.