Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen (10.62.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von Stärke aus Reis, Kartoffeln, Mais usw.
  • Nassmahlen von Mais
  • Herstellung von Glucose, Glucosesirup, Maltose, Inulin usw.
  • Herstellung von Kleber
  • Herstellung von Tapiokasago und Sago aus anderen Stärken
  • Herstellung von Maisöl
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Herstellung von Milchzucker (Laktose) (s. 10.51.0)
  • Herstellung von Rohr- und Rübenzucker (s. 10.81.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Fruchtzucker, H.
  • Fructose
  • Getreidestärke, H.
  • Glucose, H.
  • Glucosesirup, H.
  • Invertzuckersirup, H.
  • Kartoffelstärke, H.
  • Maiskeimöl, H.
  • Maisöl, H.
  • Maisquellwasser, H.
  • Maisstärke, H.
  • Maltose, H.
  • Reisstärke, H.
  • Sago, H.
  • Stärke und Stärkederivate, H.
  • Stärkeerzeugnisse, H.
  • Stärkefutter, H.
  • Stärkezucker, H.
  • Tapioca, H.
  • Traubenzucker (Dextrose), H.
  • Weizenstärke, H.
  • Zucker (Stärke-), H.