Spielbanken und Spielklubs (92.00.2.00)

Die Dienstleistung 'Spielbanken und Spielklubs' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst folgende Tätigkeiten des Spiel-, Wett- und Lotteriewesens:
  • Betrieb von Spielcasinos einschließlich "schwimmenden Spielcasinos"
  • Betrieb von virtuellen Spielseiten im Rahmen des Spiel-, Wett- und Lotteriewesens
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Betrieb von Münzspielautomaten (s. 92.00.1)
  • Betrieb von Münzspielen ohne Gewinnmöglichkeit zum Zweck der Unterhaltung (s. 93.29.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Casinos (Spielbanken)
  • Kasinos (Spielbanken)
  • Spielbanken
  • Spielcasinos
  • Spielclubs
  • Spielklubs
  • Veranstaltung von Spielen mit Gewinnmöglichkeit
  • Veranstaltung von Spielen mit Gewinnmöglichkeit (Spielbanken und Spielclubs)