Aufbereitung von Kernbrennstoffen (24.46.0.00)

Die Dienstleistung 'Aufbereitung von Kernbrennstoffen' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von metallischem Uran aus Pechblende oder anderen Erzen
  • Schmelzen und Raffinieren von Uran

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Brennelemente zur Verwendung in Kernreaktoren, H.
  • Brutstoffe, H.
  • Kernbrennstoffe, H.
  • Plutonium, H. durch Wiederaufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe
  • Radioaktive chemische Elemente und deren Verbindungen, H.
  • Radioaktive Elemente zur industriellen Verwendung, H.
  • Radioaktive Isotope und deren Verbindungen, H.
  • Spalt- und Brutstoffe (Aufbereitung von Kernbrennstoffen)
  • Wiederaufarbeitung von radioaktiven Brennelementen