Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst die Herstellung von chemischen Stoffen nach grundlegenden Verfahren. Das Ergebnis dieser Verfahren sind in der Regel getrennte chemische Elemente oder chemische Verbindungen.
Diese Dienstleistung umfasst:
Herstellung von chemischen Elementen mit Ausnahme von Industriegasen und Metallen
Herstellung anorganischer Säuren mit Ausnahme von Salpetersäure
Herstellung von Alkalien, Laugen und sonstigen anorganischen Basen mit Ausnahme von Ammoniak