Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin (08.12.0.00)

Die Dienstleistung 'Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Gewinnung und Ausbaggern von Sanden und Kiesen aller Art
  • Brechen und Mahlen von Kies
  • Gewinnung von Sand
  • Gewinnung von keramischem und feuerfestem Ton sowie Kaolin
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Gewinnung von bituminösen Sanden (s. 06.10.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Abbau von Sand (Sandgrube)
  • Ausbaggern von Sanden und Kiesen
  • Baggerei (Kies- und Sandgewinnung)
  • Bausand, Gew.
  • Bleicherde (Bleichton), Gew.
  • Bleichton (Bleicherde), Gew.
  • Brechsand, Gew.
  • Edelsplitt aus Naturstein, ungefärbt, Gew.
  • Eisenbahnschotter aus Naturstein, Gew.
  • Filterkies, Gew.
  • Formsand, Gew.
  • Glassand, Gew.
  • Kaolin, Gew.
  • Kies , Gew.
  • Kiesabbau
  • Kiesgewinnung
  • Kiesgrube (Gewinnung von Kies)
  • Kieswerk (Gewinnung von Kies)
  • Klebsand, Gew.
  • Lehm, Gew.
  • Lehmabbau
  • Mergelton, Gew.
  • Quarzsand, Gew.
  • Quetschwerke (Gew. von Sand und Kies)
  • Rohton, Gew.
  • Sand , Gew.
  • Sandbetrieb (Gewinnung von Sand)
  • Schieferton, Gew.
  • Splitt aus Naturstein, ungefärbt, Gew.
  • Ton, Gew.
  • Tongruben (Gew. von Ton)