Betrieb von Häfen (52.22.2.00)

Die Dienstleistung 'Betrieb von Häfen' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Betrieb von Abfertigungseinrichtungen wie Häfen und Anlegestellen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Abfertigungseinrichtungen für die Binnenschifffahrt
  • Abfertigungseinrichtungen für die Seeschifffahrt
  • Anlegestellen für die Binnenschifffahrt
  • Anlegestellen für die Seeschifffahrt
  • Binnenhafenbetriebe
  • Güterabfertigung (Betrieb von Abfertigungseinrichtungen) für die Binnenschifffahrt
  • Güterabfertigung (Betrieb von Abfertigungseinrichtungen) für die Seeschifffahrt
  • Hafenbetriebe (Binnenhäfen)
  • Hafenbetriebe (Seehäfen)
  • Hafenverwaltung (Betrieb von Abfertigungseinrichtungen im Rahmen der Binnenschifffahrt)
  • Hafenverwaltung (Betrieb von Abfertigungseinrichtungen im Rahmen der Seeschifffahrt
  • Kaibetriebe (Binnenhäfen)
  • Kaibetriebe (Seehäfen)
  • Personenabfertigung (Betrieb von Abfertigungseinrichtungen) für die Binnenschifffahrt
  • Personenabfertigung (Betrieb von Abfertigungseinrichtungen) für die Seeschifffahrt
  • Seehafenbetriebe