Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Herstellung von Farben und Lacken, Lackharzen
Herstellung von zubereiteten Pigmenten und Farbstoffen, Trübungsmitteln und Farben
Herstellung von Druckfarben
Herstellung von verglasbaren Emaillen, Glasuren, Engoben und ähnlichen Zubereitungen
Herstellung von Kitten
Herstellung von Dichtungsbestandteilen und ähnlichen nichtfeuerfesten Spachtel- und Verputzmassen
Herstellung von zusammengesetzten organischen Lösungs- und Verdünnungsmitteln
Herstellung von zubereiteten Farb- und Lackentfernern
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten (s. 20.12.0)