Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung (01.63.0.00)

Die Dienstleistung 'Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Aufbereitung pflanzlicher Erzeugnisse für die Rohstoffmärkte, z. B. Reinigen, Beschneiden, Sortieren, Desinfizieren
  • Baumwollentkörnung
  • Aufbereitung von Tabakblättern, z. B. Trocknen
  • Aufbereitung von Kakaobohnen, z. B. Schälen
  • Wachsen von Obst
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Aufbereitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch den Erzeuger (s. entsprechende Klasse in den Gruppen 01.1, 01.2 und 01.3)
  • nach der Ernte anfallende Tätigkeiten zur Saatgutverbesserung (s. 01.64.0)
  • Entrippen und Redrying von Tabak (s. 12.00.0)
  • Vermarktungstätigkeiten von Handelsagenten und Genossenschaften (s. Abteilung 46)
  • Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen (s. Gruppe 46.2)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Aufbereitung von Kulturpflanzen für die Rohstoffmärkte im Lohnauftrag
  • Aufbereitung von Tabakblättern
  • Dauerkulturbau (Aufbereitung von Kakaobohnen)
  • Hopfendarre im Lohnauftrag
  • Hopfenschwefelei im Lohnauftrag
  • Landwirtschaftliche Lohnarbeit (Aufbereitung pflanzlicher Erzeugnisse für die Rohstoffmärkte)
  • Tabakblätter, Ernte und Trocknung
  • Tabakblatt-Trocknung im Lohnauftrag