Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Aufbereitung pflanzlicher Erzeugnisse für die Rohstoffmärkte, z. B. Reinigen, Beschneiden, Sortieren, Desinfizieren
Baumwollentkörnung
Aufbereitung von Tabakblättern, z. B. Trocknen
Aufbereitung von Kakaobohnen, z. B. Schälen
Wachsen von Obst
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Aufbereitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch den Erzeuger (s. entsprechende Klasse in den Gruppen 01.1, 01.2 und 01.3)
nach der Ernte anfallende Tätigkeiten zur Saatgutverbesserung (s. 01.64.0)