Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Herstellung von pharmazeutischen Präparaten:
Antisera und sonstige Blutbestandteile
Impfstoffe
verschiedene Arzneiwaren, einschließlich homöopathischer Zubereitungen
Herstellung von chemischen Empfängnisverhütungsmitteln zur äußeren Anwendung und hormonaler Präparate zur Empfängnisverhütung
Herstellung von Zubereitungen für die medizinische Diagnostik einschließlich Schwangerschaftstests
Herstellung von radioaktiven Stoffen für die in-vivo-Diagnostik
Herstellung von biotechnischen pharmazeutischen Erzeugnissen
Herstellung von medizinischer Watte, Gaze, Binden, Verbandszeug usw.
Aufbereitung botanischer Erzeugnisse (Mahlen, Sortieren) für pharmazeutische Zwecke
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Herstellung von Kräutertees (Pfefferminze, Eisenkraut, Kamille usw.) (s. 10.83.0)