Desinfektion und Schädlingsbekämpfung (81.29.2.00)

Die Dienstleistung 'Desinfektion und Schädlingsbekämpfung' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Desinfektion und Schädlingsbekämpfung in Gebäuden und Verkehrsmitteln
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Schädlingsbekämpfung in der Landwirtschaft (s. 01.61.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Dekontaminationsarbeiten
  • Desinfektion und Schädlingsbekämpfung
  • Entmottung
  • Entwesung
  • Hausbockbekämpfung
  • Hausschwammbeseitigung
  • Insektenvertilgung
  • Kammerjäger/innen
  • Mottenvertilgung
  • Rattenbekämpfung in Gebäuden und Verkehrsmitteln
  • Schädlingsbekämpfung