Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten:
Kühlschränke
Gefrierschränke, Tiefkühltruhen
Geschirrspülmaschinen
Waschmaschinen und Wäschetrockner
Staubsauger
Bohnergeräte
Abfallzerkleinerer
Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte, Saftpressen
Dosenöffner
Elektrorasierer, elektrische Zahnbürsten und andere elektrische Körperpflegegeräte
Messerschleifmaschinen
Abluft- und Dunstabzugshauben
Herstellung von elektrothermischen Haushaltsgeräten:
Herstellung von kommerziellen Kühl- und Gefriergeräten, Klimageräten, Hallenentlüftungssystemen, ortsfesten elektrischen Raumheizgeräten sowie kommerziellen Belüftungs- und Abluftgebläsen, kommerziellen Kochgeräten, Ausrüstung für Wäschereien, chemische Reinigungen und zum Bügeln; Herstellung von Staubsaugern für Gewerbe, Industrie und Büros (s. Abteilung 28)
Herstellung von Haushaltsnähmaschinen (s. 28.94.0)