Freiberufliche Tätigkeit; Anzeige der Betriebseröffnung
Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit ist dem zuständigen Finanzamt unmittelbar formlos anzuzeigen. Über die Anmeldung eines Gewerbebetriebs wird das zuständige Finanzamt durch die jeweilige Gemeinde unterrichtet.
Beschreibung
Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie dies innerhalb eines Monats dem Finanzamt unmittelbar mitteilen. Grundsätzlich genügt eine formlose Anmeldung.
Wenn Sie hingegen einen gewerblichen Betrieb oder eine Betriebsstätte eröffnen, müssen Sie dies der Gemeinde mitteilen (weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen" - "Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung"). Das Finanzamt wird über Ihre gewerbliche Tätigkeit anschließend unmittelbar von der Gemeinde unterrichtet.
Örtlich zuständig ist grundsätzlich das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben bzw. Ihre gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausüben.
Nach der Anmeldung bzw. Anzeige wird Ihnen das Finanzamt einen Fragebogen zuschicken, in dem alle Daten abgefragt werden, die für eine zutreffende Besteuerung notwendig sind.
Anhand Ihrer Angaben in diesem Fragebogen wird das Finanzamt eine Steuernummer zuteilen und eventuell Vorauszahlungen festsetzen.
Den Fragebogen finden Sie unter "Weiterführende Links".
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand: 11.09.2017
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt