Daten für Ihr Vorhaben

Wenn Sie die folgenden Daten für Ihr Vorhaben festlegen, werden Ihnen Informationen über Anforderungen / Formalitäten, Formulare, Kosten und Verbände / Organisationen sowie Kontaktdaten der zuständigen Stelle und/oder des Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt:

Ihre Staatsangehörigkeit

Bitte wählen Sie Ihre Staatsangehörigkeit. Details zur Staatsangehörigkeit

Ihre Dienstleistung

Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein und wählen Sie anschließend die Dienstleistung / Branche aus, in der Sie tätig sein möchten. Für die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses wählen Sie bitte die "Berufsanerkennung".

Ihr Anliegen

Bitte wählen Sie Ihr Anliegen. Details über Anliegen

Ihr Standort

Bitte geben Sie eine Postleitzahl oder einen Ort in Bayern ein, an dem Sie Ihren Betrieb eröffnen bzw. an dem Sie tätig werden möchten, und wählen Sie anschließend den Ort aus.

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Details zur Staatsangehörigkeit

Deutsch

Deutsche Staatsangehörige (unabhängig vom Wohnsitz) sowie juristische Personen deutschen oder europäischen Rechts mit Sitz in Deutschland.

EU-Bürger / EWR-Bürger

Natürliche Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaats der EU besitzen (unabhängig vom Wohnort) sowie Juristische Personen, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats oder der EU gegründet sind und ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft haben. EU–Mitgliedern gleichgestellt sind Staatsangehörige und juristische Personen der Länder Norwegen, Island und Liechtenstein.

Nicht-EU-Bürger / Nicht-EWR-Bürger

Staatsangehörige anderer Staaten, sowie juristische Personen, die nicht dem Recht eines EU-Mitgliedstaats oder dem Recht Liechtensteins, Norwegens oder Islands unterliegen.

Details über Anliegen

grenzüberschreitende Dienstleistung

Eine grenzüberschreitende Dienstleistung üben Sie aus, soweit Sie von einer Niederlassung in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR aus

  • Ihre Tätigkeit in Bayern vorübergehend mit oder ohne eine feste Einrichtung ausüben oder
  • in Bayern auf unbestimmte Zeit ohne feste Einrichtung tätig sind.

mit Niederlassung in Bayern

Mit Niederlassung in Bayern sind Sie tätig, wenn Sie Ihre Tätigkeit auf unbestimmte Zeit in Bayern ausüben (etwa mit Büros, Lagerräumen oder Produktionsstätten).


Hinweis zu Tätigkeit oder Niederlassung in einem anderen Bundesland

Wenn Sie

  • mit Niederlassung in Bayern tätig sind und daneben auch eine Tätigkeit in einem anderen Bundesland auf unbestimmte Zeit ausüben möchten oder
  • von einer Niederlassung in einem anderen Bundesland aus Ihre Tätigkeit in Bayern vorübergehend ausüben möchten,

stellt Ihnen das Dienstleistungsportal Bayern keine Informationen zur Aufnahme und Ausübung dieser zusätzlichen Dienstleistung zur Verfügung.

Bitte wenden Sie sich dazu an den zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner oder die zuständigen Stellen in dem betroffenen anderen Bundesland. Weiterführende Informationen finden Sie im Portal BMWi Behördenwegweiser.