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Rechtsbehelfe

Berufliche Anerkennung ist die Bewertung und - bei positiver Entscheidung - Bestätigung der Gleichwertigkeit eines ausländischen beruflichen Abschlusses mit einem deutschen Referenzabschluss. Bei einem formalen Bewertungsverfahren wird ein Vergleich eines ausländischen mit einem deutschen Berufsabschluss auf Basis festgelegter formaler Kriterien wie Ausbildungsinhalt und -dauer durchgeführt. Das Verfahren und die Zuständigkeit der durchführenden Stellen sind gesetzlich geregelt. Die Entscheidung erfolgt als rechtskräftiger Bescheid. Die Antragsteller können sich mit diesem Bescheid auf dem Arbeitsmarkt bewerben. Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt und auch gerichtlich vorgegangen werden.

Sofern die zuständige Stelle Ihren Antrag auf Anerkennung des Abschlusses ablehnt, können Sie dagegen Klage beim zuständigen Bayerischen Verwaltungsgericht einlegen. Bei Klagen gegen Behörden des Freistaats Bayern entfällt in der Regel ein Vorverfahren (Widerspruchsverfahren).

Anders ist es zum Beispiel bei personenbezogenen Prüfungsentscheidungen, hier können Sie Widerspruch einlegen, können aber auch gleich klagen. Der Widerspruch führt zu einer Prüfung Ihres Anliegens auf Behördenebene.

Die Entscheidung der Behörde enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, aus der Sie die Einzelheiten entnehmen können.

Weitere Informationen in diesem Kontext

Formalitäten nach Themen

Informationen für Dienstleistungserbringer sowie über die Anerkennung von beruflichen Auslandsqualifizierungen