Fischetikettierung; Beantragung einer Handelsbezeichnung
Wenn Sie eine neue Handelsbezeichnung für Erzeugnisse aus der Fischerei und Aquakultur beantragen möchten, können Sie hierfür einen Antrag stellen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Sie müssen Marktbeteiligte beziehungsweise Marktbeteiligter sein, also kommerziell Erzeugnisse der Fischerei oder Aquakultur
- in den Verkehr bringen,
- innergemeinschaftlich verbringen,
- einführen oder
- ausführen.
Hinweis: Verbände der Fischereiwirtschaft sind nicht antragsberechtigt.
Verfahrensablauf
Die Eintragung einer neuen Handelsbezeichnung müssen Sie schriftlich beantragen.
- Auf der Internetseite der BLE können Sie über den Link "Online-Antrag" die Handelsbezeichnung beantragen. Folgen Sie einfach den Anweisungen im Formular und ergänzen Sie fehlende Angaben.
- Sie erhalten eine Mitteilung darüber, dass Ihr Antrag eingegangen ist. Auch auf fehlende Angaben wird die BLE hinweisen.
- Die BLE bearbeitet Ihren Antrag und teilt Ihnen anschließend das Ergebnis mit.
- Wenn eine neue Handelsbezeichnung anerkannt wird, erfolgt die Bekanntgabe im Bundesanzeiger.
Fristen
Sie müssen den Antrag spätestens 6 Wochen vor geplanter Verwendung der Handelsbezeichnung stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 6 Wochen.
Stand:11.03.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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- Formular, bayernweit
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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