Infrastrukturatlas; Beantragung der Einsicht

Wenn Sie sich an einem Projekt zum Ausbau öffentlicher Versorgungsnetze beteiligen, können Sie auf Antrag den Infrastrukturatlas (ISA) einsehen und so Informationen zu Netzinfrastrukturen in einem Gebiet erhalten, um eine Mitnutzung vorzubereiten.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie sind am Ausbau von öffentlichen Versorgungsnetzen beteiligt und
  • schaffen mit dem Ausbauvorhaben Einrichtungen, die zu Telekommunikationszwecken genutzt werden können.
  • oder: Sie gehören einer Gebietskörperschaft an und
  • benötigen für allgemeine Planungs- und Förderzwecke oder zur Erfüllung von Aufgaben nach dem TKG Einsicht in den ISA.

Verfahrensablauf

Um Einsicht in den Infrastrukturatlas (ISA) zu bekommen, müssen Sie einen Antrag über ein Online-Formular stellen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  • Rufen Sie die Portalseite des Infratruktuatlas auf und registrie-ren Sie sich, sofern Sie bisher noch keinen Benutzerzugang für das Portal besitzen.
  • Füllen Sie das Formular „Antrag zur Einsichtnahme“ online aus und senden es ab.
  • Sie können sich im ISA-Portal jederzeit über den Bearbeitungs-stand Ihres Antrags auf Einsichtnahme informieren.
  • Sobald die Bearbeitung Ihres Antrags abgeschlossen ist, wer-den Sie darüber per E-Mail benachrichtigt und Sie können den Infrastrukturatlas entsprechend des Einsichtnahmebescheids nutzen.
  • Der Bescheid wird Ihnen über das ISA-Portal zum Download angeboten.

Fristen

Es gibt keine Frist. 

Bearbeitungsdauer

1 bis 5 Tage

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Projektbeschreibung
    • Auftragnehmerin und Auftragnehmer benötigen einen Nachweis der Beauftragung (Kopie)
       

Online-Verfahren

  • Infrastrukturatlas - ISA-Portal

    Das ISA-Portal bündelt alle Informationen und Dienstleistungen rund um den Infrastrukturatlas (ISA). Er ist als Informations- und Planungstool für den Gigabitausbau ein wichtiger Baustein des Gigabit-Grundbuchs-

Rechtsbehelf

  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage
     

Stand:30.07.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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