Flugplatz; Beantragung einer Genehmigung zum Anlegen, bei Änderung und für den Betrieb

Die Anlegung, Änderung und der Betrieb von Flugplätzen müssen behördlich genehmigt werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des möglichen Betreibers;
  • charakterliche Unbedenklichkeit des Betreibers (bei natürlichen Personen)

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben über Namen, Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers

  • Erklärung über schwebende Strafverfahren

  • Führungszeugnis nach § 30 Bundeszentralregister zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörden
  • Angaben bei juristischen Personen und Gesellschaften des Handelsrechts

    außerdem den Namen und Wohnsitz der vertretungsberechtigten Personen sowie auf Verlangen eine Bescheinigung des Registergerichts, dass die Eintragung in das Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister nur noch von der Erteilung der Genehmigung abhängt

  • bei natürlichen Personen: Staatsangehörigkeitsnachweis

  • Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

  • Angaben über die bestehenden örtlichen und baulichen Verhältnisse des Geländes, bei Wasserflugplätzen auch über den Verkehr von Wasserfahrzeugen

  • Beschreibung der geplanten Anlagen und Betriebseinrichtungen sowie der beabsichtigten Flug- und Flugplatzbetriebsabwicklung

  • diverse Planunterlagen und Gutachten (siehe § 51 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung)

Kosten

  • Etwa 150 - 400.000 Euro

Stand:21.08.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
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  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
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  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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