Spielhalle; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden
- Geeignetheit der Räume
- Unbedenklichkeit des Betriebes
- Beachtung der Ziele des § 1 GlüStV (z.B. Verhinderung der Entstehung von Glücksspielsucht
- Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes
- Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung von Glücksspielen usw.)
- Einhaltung von Jugendschutzanforderungen und Werbebeschränkungen
- Vorlage eines Sozialkonzepts und eines Informationskonzepts (Aufklärung über Suchtrisiken)
- Beachtung des Verbots von Mehrfachspielhallen
- Wahrung des Mindestabstands zu anderen Spielhallen
Bearbeitungsdauer
ca. 3 - 5 Wochen
Erforderliche Unterlagen
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Gewerbezentralregisterauszug
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Baugenehmigung
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Grundrissplan der Gesamtfläche
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Führungszeugnis für Behörden
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Sozialkonzept
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Werbekonzept
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Informationskonzept (Aufklärung über Suchtrisiken)
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Unterlassungserklärung im Hinblick auf das Internetverbot gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV
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Darstellung/Erklärung, ob in dem Gebäude oder Gebäudekomplex noch andere Spielhallen untergebracht sind und ob eine andere Spielhalle in einem Abstand von weniger als 500m/250m Luftlinie entfernt liegt
Kosten
Der Gebührenrahmen für eine Spielhallenerlaubnis liegt zwischen 150 bis 3.000 Euro (Tarif Nr. 5.III.5/10).
Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 Euro gemäß Justizverwaltungskostenordnung
Stand:04.10.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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- Kosten, bayernweit
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