Versteigerergewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
Wenn Sie gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Voraussetzungen
Erlaubnisvoraussetzungen sind Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse des Gewebetreibenden.
Die Zuverlässigkeit und die Vermögensverhältnisse des Gewerbetreibenden werden anhand von Unterlagen überprüft, die im Herkunftsstaat ausgestellt wurden und die belegen, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse erfüllt werden. Dabei kann verlangt werden, dass die Unterlagen in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden. Werden im Herkunftsstaat solche Unterlagen nicht ausgestellt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt des Gewerbetreibenden oder nach dem Recht des Herkunftsstaats vergleichbare Handlungen ersetzt werden.
Bei Antrag auf öffentliche Bestellung sind Ausbildungs- und Befähigungsnachweise des Herkunftsstaates vorzulegen. Ggf. sind eine Eignungsprüfung oder ein Anpassungslehrgang erforderlich.
Fristen
Dauer des Verfahrens ca. 3 - 5 Wochen
Erforderliche Unterlagen
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gültiger Personalausweis oder Reisepass
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Zuverlässigkeitsnachweis aus dem Herkunftsstaat in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung;
ggf. Ersetzung durch Versicherung an Eides statt oder ähnliche Handlungen
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Nachweis der geordneten Vermögensverhältnisse aus dem Herkunftsstaat in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung;
ggf. Ersetzung durch Versicherung an Eides statt oder ähnliche Handlungen
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Unterlagen für Versteigerer bei eingetragener Firma, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder GmbH
bei eingetragenen Firmen Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung)
bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts Gesellschaftsvertrag
bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung aufgenommen werden soll
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Bei Antrag auf öffentliche Bestellung: Ausbildungs- und Befähigungsnachweise des Herkunftsstaates; ggf. Nachweis über Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang
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bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:02.10.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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