Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter; Beantragung einer Erlaubnis
Sie möchten gewerbsmäßig Immobilien oder Darlehensverträge vermitteln? Hierfür benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis. Dies gilt auch, wenn Sie gewerbsmäßig Wohnimmobilien verwalten oder Bauvorhaben vorbereiten und durchführen möchten.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Persönliche Zuverlässigkeit, d.h. Sie wurden in den letzten fünf Jahren nicht wegen einer Straftat verurteilt
- Geordnete Vermögensverhältnisse, d.h. Sie befinden sich nicht in Privatinsolvenz oder sind im Schuldnerverzeichnis eingetragen
- Nur bei Erlaubnisantrag als Wohnimmobilienverwalter zusätzlich erforderlich: Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden, die sich aus der gewerblichen Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter ergeben können
Verfahrensablauf
Für die Erlaubnis stellen Sie einen Antrag, der von der zuständigen Behörde geprüft wird.
- Sie schicken das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit den Nachweisen an Ihre Behörde.
- Die Behörde prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Sie erhalten die Erlaubnis für die beantragte Tätigkeit per Post.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt bei vollständigen Unterlagen einige Wochen.
Kosten
- Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Behörde entnehmen.
Stand:02.02.2024
Redaktionell verantwortlich:Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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