Honorar-Finanzanlagenberater/-in; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie sich gewerbsmäßig als Honorar-Finanzanlagenberater/in selbstständig machen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit, d.h. Sie wurden in den letzten fünf Jahren nicht wegen Betrugs oder anderer Verbrechen verurteilt
  • Geordnete Vermögensverhältnisse, d.h. Sie befinden sich nicht in Privatinsolvenz oder sind ins Schuldnerverzeichnis eingetragen
  • Berufshaftpflichtversicherung mit einer eine Mindestdeckungssumme von 1.130.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.700.000,00 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt.
  • Sie können die erforderliche Sachkunde durch eine bestandene IHK-Prüfung oder durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung nachweisen

Verfahrensablauf

Sie schicken den Antrag auf Erlaubnis mit allen Nachweisen zu der in Ihrem Bundesland zuständigen Stelle.

  • Die Behörde prüft anhand Ihrer Angaben und Unterlagen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erlaubniserteilung erfüllt sind
  • Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis schriftlich per Post
  • Vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie einen Antrag zur Aufnahme in das Vermittlerregister stellen

Haben Sie die Erlaubnis erhalten, müssen Sie Ihr Gewerbe vor Beginn Ihrer Tätigkeit anmelden.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Einige Wochen nach vollständigem Vorliegen aller Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit: Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (beides zur Vorlage bei einer Behörde) 
    • Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse: Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt (sog. Negativbescheinigung) 
    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
    • Nachweis einer bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Bescheinigung im Musterwortlaut) 
    • Sachkundenachweis (IHK-Sachkundeprüfungs-nachweis bzw. Nachweis über gleichgestellte Berufsqualifikation, siehe hierzu auch weiterführende Hinweise) 
    • Bei juristischen Personen und Personenhandels-gesellschaften: Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet 
    • Ggf. Übersetzung des (fremdsprachigen) Handelsregisterauszugs 

Kosten

  • Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Behörde entnehmen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Stand:02.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

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Für Sie zuständig

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