Honorar-Finanzanlagenberater/-in; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie sich gewerbsmäßig als Honorar-Finanzanlagenberater/in selbstständig machen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit, d.h. Sie wurden in den letzten fünf Jahren nicht wegen Betrugs oder anderer Verbrechen verurteilt
- Geordnete Vermögensverhältnisse, d.h. Sie befinden sich nicht in Privatinsolvenz oder sind ins Schuldnerverzeichnis eingetragen
- Berufshaftpflichtversicherung mit einer eine Mindestdeckungssumme von 1.130.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.700.000,00 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt.
- Sie können die erforderliche Sachkunde durch eine bestandene IHK-Prüfung oder durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung nachweisen
Verfahrensablauf
Sie schicken den Antrag auf Erlaubnis mit allen Nachweisen zu der in Ihrem Bundesland zuständigen Stelle.
- Die Behörde prüft anhand Ihrer Angaben und Unterlagen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erlaubniserteilung erfüllt sind
- Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis schriftlich per Post
- Vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie einen Antrag zur Aufnahme in das Vermittlerregister stellen
Haben Sie die Erlaubnis erhalten, müssen Sie Ihr Gewerbe vor Beginn Ihrer Tätigkeit anmelden.
Bearbeitungsdauer
Einige Wochen nach vollständigem Vorliegen aller Unterlagen.
Kosten
- Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Behörde entnehmen.
Stand:02.02.2024
Redaktionell verantwortlich:Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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