Immobiliardarlehensvermittler/-in; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig Immobiliardarlehen vermitteln oder dazu beraten wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Persönliche Zuverlässigkeit, das heißt Sie sind in den vergangenen fünf Jahren nicht wegen einer Straftat verurteilt worden
- geordnete Vermögensverhältnisse
- Berufshaftpflichtversicherung oder eine gleichwertige Garantie
- Sachkunde
- Hauptniederlassung oder Hauptsitz im Inland und gewerbliche Tätigkeit im Inland
Verfahrensablauf
Sie müssen die Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler beantragen, bevor Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen dürfen.
- Sie stellen zunächst einen Antrag inklusive aller Nachweise
- Hierbei können Sie in der Regel auch bereits die Eintragung in das Vermittlerregister beantragen
- Die zuständige Stelle prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird die Erlaubnis erteilt
Spätestens mit dem Beginn Ihrer Tätigkeit müssen Sie sich auch in das Vermittlerregister eintragen lassen.
Fristen
Die Erlaubnis ist zeitlich unbefristet gültig.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung nimmt in der Regel einige Wochen in Anspruch, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Stand:02.02.2024
Redaktionell verantwortlich:Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
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