Versicherungsberater/-in; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie als selbstständige/r Versicherungsberater/in tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit, d.h., Sie wurden in den letzten fünf Jahren wegen einer Straftat verurteilt
  • Geordnete Vermögensverhältnisse, d.h. Sie befinden sich nicht in Privatinsolvenz oder sind ins Schuldnerverzeichnis eingetragen.
  • Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.130.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.700.000,00 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt.
  • Sachkunde

Verfahrensablauf

Um eine Erlaubnis als Versicherungsberater zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) einreichen.

  • Ggf. ist es auch möglich, einen Onlineantragstellung zu stellen
  • Zusammen mit dem Antrag auf Erlaubnis können Sie bereits den Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister stellen
  • Die IHK prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Nach Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis per Post
  • Ggf. ist auch eine Onlineantragstellung möglich

Sie dürfen die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn die Erlaubnis erteilt wurde und Sie im Vermittlerregister eingetragen wurden. Die Registereintragung müssen Sie bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.

Fristen

Die Erlaubnis gilt unbefristet.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung nimmt mehrere Wochen in Anspruch, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses
    • Polizeiliches Führungszeugnis
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (bei juristischen Personen für diese und für deren gesetzliche Vertreter)
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts (Vollstreckungsportal)
    • Auskunft über Einträge im Insolvenzregister sowie eine Erklärung des zuständigen Amtsgerichts, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist
    • Nachweis über die Sachkunde:
      • Bescheinigung über Bestehen einer Sachkundeprüfung
      • Alternativ Abschlusszeugnis eines als Qualifikation anerkannten Berufs (siehe weiterführende Links)
    • Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Bescheinigung eines in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmens zur Vorlage bei der IHK) im Original und nicht älter als drei Monate
    • Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen erforderlich.

    Bei Personen(handels)gesellschaften muss jeder geschäftsführende Gesellschafter ein ausgefülltes Antragsformular und alle Unterlagen einreichen.

Kosten

  • Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Behörde entnehmen.

Rechtsbehelf

Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Stand:02.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

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