Alkopopsteuer; Beantragung einer Erlaubnis zum Umgang mit unversteuerten Alkopops
Wenn Sie Umgang mit Alkopops haben, die nicht versteuert sind, benötigen Sie in vielen Fällen eine Erlaubnis. Dies ist der Fall beim Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Lagern, Empfangen oder Versenden der Alkopops.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie sind steuerlich zuverlässig.
- Soweit Sie dazu verpflichtet sind, führen Sie ordnungsgemäß Buch und stellen rechtzeitig Jahresabschlüsse auf.
- Wenn Sie Waren empfangen oder versenden, für die die Alkopopsteuer ausgesetzt ist, oder wenn Steuerbelange gefährdet erscheinen, müssen Sie unter Umständen eine Sicherheit leisten.
Detaillierte Informationen über die jeweiligen Voraussetzungen einer Erlaubnis finden Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung.
Verfahrensablauf
Alle Erlaubnisse müssen im Voraus beim zuständigen Hauptzollamt schriftlich beantragt werden.
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Laden Sie das für passende Formular für den Hauptantrag über die Internetseite der Zollverwaltung:
- "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Alkoholerzeugnisse oder Alkopops" (Formular 1240)
- "Antrag – registrierter Empfänger, Dauererlaubnis" (Formular 2745)
- "Antrag – registrierter Empfänger im Einzelfall" (Formular 2728)
- Füllen Sie die Formulare vollständig aus, stellen Sie die jeweils benötigten Unterlagen zusammen und senden Sie diese per Post an Ihr Hauptzollamt.
- Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten Bescheid mit der Erlaubnis oder eine Ablehnung.
Fristen
Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis rechtzeitig vor der ersten Inbetriebnahme Ihres Steuerlagers beziehungsweise vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit als registrierter Versender oder registrierter Empfänger stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von den konkreten Umständen jedes einzelnen Falles, insbesondere vom Ergebnis der Prüfung der tatsächlichen Betriebsverhältnisse, ab. Da die Zeitspannen hier stark variieren, kann keine einheitliche Bearbeitungsdauer angegeben werden.
Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Für die "Erlaubnis als Steuerlagerinhaber" zusätzlich jeweils 2-fach:
- Formular 1241 "Betriebserklärung – Steuerlager für Alkoholerzeugnisse (Alkohol/alkoholhaltige Waren) oder Alkopops"
- Verzeichnis der Räume und Betriebseinrichtungen oder der Anlagen zur Alkoholgewinnung und -reinigung (Formulare 1204 und 1205)
- Lagepläne der Räumlichkeiten des Steuerlagers mit Erläuterungen
Für die Dauererlaubnis als "registrierter Empfänger" zusätzlich jeweils 2-fach:
- Warenverzeichnis (Formular 2746)
- ein Lageplan des Betriebs mit dem beantragten Empfangsort im Betrieb mit Angabe der Anschrift
- eine Darstellung der Buchführung über den Empfang und Verbleib der Waren
- gegebenenfalls Unterlagen zum Nachweis, dass Sie ermäßigte Steuersätze anwenden dürfen
Für die einmalige Erlaubnis als "registrierter Empfänger" müssen Sie keine weiteren Unterlagen einreichen.
Für die "Erlaubnis als registrierter Versender" zusätzlich jeweils 2-fach:
- Formular 2737 "Warenverzeichnis – registrierter Versender (ohne Energieerzeugnisse)"
- eine Aufstellung mit den Orten der Einfuhr
- eine Darstellung der Buchführung über den Versand und Verbleib der Waren
Detaillierte Informationen über die jeweils benötigten Unterlagen finden Sie in den Formularen. Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten.
Kosten
- für die Erlaubnis: keine
- gegebenenfalls Sicherheitsleistung nötig
Rechtsbehelf
- Einspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid zur beantragten Erlaubnis entnehmen.
- Klage vor dem Finanzgericht
Stand:22.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
- Online-Verfahren, bayernweit
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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