Fahrlehrerwesen; Beantragung der Prüfung der Geeignetheit der Methoden und Medien einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme
Die Prüfung der Geeignetheit der Methoden und Medien einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme, sofern andere als die in Anlage 16 der Fahrerlaubnisverordnung genannten Lehr- und Lernmethoden oder Medien eingesetzt werden erfolgt auf Antrag.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die Geeignetheit alternativer Lehr- und Lernmethoden oder Medien für die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird festgestellt, wenn das vorgelegte Konzept den gleichen Lernerfolg gewährleistet.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen.
Die Regierung der Oberpfalz kann zur Bewertung der Geeignetheit der Methoden und Medien ein unabhängiges wissenschaftliches Gutachten einer für die Bewertung geeigneten Stelle einholen.
Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die Geeignetheit der Methoden und Medien in Form eines Bescheides festgestellt.
Die übrigen Regierungen und die Kreisverwaltungsbehörden erhalten einen Abdruck des Bescheids.
Bearbeitungsdauer
ca. 1 bis 2 Monate
Erforderliche Unterlagen
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Angaben zum Antragsteller
(ggf. Fahrlehrerschein (mit Seminarerlaubnis), Fahrschulerlaubnis, Auszug aus dem Handelsregister/Vereinsregister, anderweitige Anerkennungen)
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ausgearbeitetes Konzept (Methoden & Medien)
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Rechtsbehelf
Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)
Stand:19.06.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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