Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen; Beantragung einer Genehmigung
Die Regierungen sind die zuständigen Genehmigungsbehörden für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen).
Beschreibung
Voraussetzungen
Der Unternehmer hat nachzuweisen, dass
- die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet ist (Vorlage von Bilanzen, Vermögensübersichten etc.),
- er, die für die Führung des Geschäfts bestellte Person und der Verkehrsleiter zuverlässig sind (polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Fahreignungsregister etc.),
- die fachliche Qualifikation gegeben ist (Fachkundebescheinigung der IHK),
- er und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:17.07.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt