Weinrecht; Beantragung einer Versuchserlaubnis
Bei der Herstellung von Erzeugnissen und Getränken aus Weintrauben können versuchsweise nicht zugelassene Stoffe zugesetzt oder neue Verfahren angewandt werden, wenn die zuständige Behörde die Durchführung des Versuchs erlaubt hat.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschrittes muss im Vordergrund stehen und auf den Einzelfall beschränkt bleiben. Die Behandlungsstoffe müssen gesundheitlich unbedenklich sein.
Verfahrensablauf
Die Versuchserlaubnis ist schriftlich bei der zuständigen Behörde einzuholen.
Fristen
Die Erlaubnis ist vor dem Beginn des Versuches einzuholen.
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Rechtsbehelf
Widerspruch und Anfechtungsklage
Stand:24.09.2024
Redaktionell verantwortlich:Regierung von Unterfranken
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