Waage; Anzeige des Betriebs einer öffentlichen Waage

Wenn Sie den Betrieb einer öffentlichen Waage anfangen oder einstellen, müssen sie dies anzeigen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Wer eine öffentliche Waage verwendet, hat bei Wägungen sicherzustellen, dass

  1. diese gewissenhaft und unparteiisch vorgenommen werden und
  2. sie abgelehnt werden, wenn der Verwender der öffentlichen Waage, das die Wägung durchführende Betriebspersonal oder einer ihrer Angehörigen im Sinne des § 383 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 der Zivilprozessordnung ein unmittelbares Interesse an dem Wägeergebnis haben.

Verfahrensablauf

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht

Fristen

Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

    • Prüfung der Waage ohne messtechnische Prüfung bis 66 EUR
    • Prüfung der Waage mit messtechnischer Prüfung nach Arbeitsaufwand.
    • Sachkundeprüfung nach Zeitaufwand

Rechtsbehelf

Gegen einen behördlichen Bescheid bezüglich Untersagung des Betriebs einer öffentlichen Waage nach § 64 b Eichordnung ist in Bayern kein Widerspruchsverfahren vorgesehen.

Stand:08.08.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.