Wirtschaftsprüfer/-in; Beantragung der Bestellung

Sie müssen die Bestellung als Wirtschaftsprüfer/in beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Für den Fall der Tätigkeit in eigener Praxis oder in gemeinsamer Berufsausübung gemäß § 44b WiPrO muss der Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung erbracht werden.

Nachgewiesen werden müssen ebenfalls weitere Berufsbezeichnungen, akademische Grade, Titel, Zusätze und ausländische Registrierungen.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Bestellung muss elektronisch gestellt (siehe unter "Online-Verfahren") werden.

Mit dem Online-Bestellungsantrag werden auch die Erklärungen zu den Bestellungsvoraussetzungen abgegeben. Das früher übliche Ausdrucken und Unterzeichnen eines Papierantrages entfällt.

Fristen

Spätestens fünf Jahre nach Bestehen der Wirtschaftsprüferprüfung muss ein Antrag auf Bestellung als Wirtschaftsprüfer gestellt werden; andernfalls kann das Ablegen einer Teilprüfung angeordnet werden. Bearbeitungsfristen für die WPK bestehen nicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung und für den Fall weiterer Berufsqualifikationen, Titel, Grade, ausländischer Registrierungen

Formulare

  • Formular, bayernweit: Erfassungsbogen für Wirtschaftsprüfer zum Ureintrag in das Berufsregister
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Bestellung als Wirtschaftsprüfer/in - Erklärungen zum Antrag auf Bestellung
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • 230,00 EUR

Weiterführende Links

Stand:02.10.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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