Einstiegsgeld; Beantragung

Wenn Sie Bürgergeld bekommen und Sie sich selbstständig machen wollen oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Einstiegsgeld erhalten.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie erhalten vor Aufnahme Ihrer neuen Tätigkeit Bürgergeld. Arbeitslosigkeit ist dabei keine Voraussetzung.
  • Sie müssen den Antrag vor der tatsächlichen Aufnahme der Erwerbstätigkeit bei Ihrem Jobcenter stellen.
  • Ihre neue Selbstständigkeit oder Ihre neue Beschäftigung ist dafür geeignet, dass Sie perspektivisch Ihre Hilfebedürftigkeit überwinden.
  • Das Einstiegsgeld ist für Ihre Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich.
  • Ihre Erwerbstätigkeit umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche.
  • Zusätzliche Voraussetzungen bei Selbstständigkeit/Existenzgründung:
    • positive Bewertung des Jobcenters über Ihre persönliche Eignung,
    • die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihrer selbstständigen Tätigkeit

Verfahrensablauf

Um das Einstiegsgeld zu erhalten, sollten Sie zunächst ein Beratungsgespräch in Ihrem zuständigen Jobcenter vereinbaren:

  • Wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
  • Im Falle einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können Sie den Antrag auf Einstiegsgeld auch online stellen.
  • Die Integrationsfachkraft nimmt Ihre Daten auf und prüft, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.
  • Die Beraterin oder der Berater trifft auf dieser Grundlage eine Ermessensentscheidung.
  • Sie erhalten per Post oder online einen Bescheid mit der Bewilligung oder einer Ablehnung Ihres Antrags.
  • Wird Ihr Antrag bewilligt, überweist Ihnen das Jobcenter den Betrag monatlich im Voraus auf Ihr Konto

Fristen

Sie dürfen Ihre Erwerbstätigkeit noch nicht begonnen haben, wenn Sie Einstiegsgeld beantragen. Das gilt sowohl für die Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als auch für Ihre selbständige Tätigkeit.

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

4 Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei Selbstständigkeit/Existenzgründung:

    • Antrag auf Förderung
    • Lebenslauf, gegebenenfalls einschließlich nötiger Befähigungsnachweise
    • aussagekräftige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Unternehmenskonzept/Businessplan)
    • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
    • Umsatz und Rentabilitätsvorschau (erwarteter Umsatz und Kosten) für die nächsten 3 Jahre
    • gegebenenfalls Stellungnahme einer externen dritten Partei oder einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit Ihres Unternehmens
      • fachkundige Stellen sind: Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Gründerinitiativen
    • Nachweis, dass Sie selbstständig sind, zum Beispiel durch Ihre Gewerbeanmeldung, der Anzeige beim Finanzamt oder der Bestätigung über den Wechsel eines Nebengewerbes in ein Hauptgewerbe
    • gegebenenfalls weitere Nachweise zum Beispiel zu Ihrer
      • Unfallversicherung oder
      • Geschäftshaftpflicht oder
      • Eintragung in die Handwerksrolle

    Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung:

    • Antrag auf Förderung
    • Kopie Ihres Arbeitsvertrags

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Sozialleistungen; Einreichung eines Widerspruchs

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:10.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.