Weitere Steuerberatungsstelle; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Leitererfordernis

Steuerberater/Steuerberaterinnen und Berufsausübungsgesellschaften können für eine weitere Beratungsstelle bzw. Zweigniederlassung eine Ausnahme vom Leitererfordernis beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Eine Ausnahme vom Leitererfordernis kann erteilt werden, insbesondere wenn aufgrund

  • der persönlichen Anwesenheit des Praxisinhabers sowohl in seiner beruflichen Niederlassung als auch in der weiteren Beratungsstelle,
  • des tatsächlichen Geschäftsumfangs,
  • der Art und des Umfangs des Mandantenstammes,
  • der Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter,
  • der räumlichen Entfernung und Verkehrsanbindung,
  • der technischen Verknüpfung zwischen beruflicher Niederlassung und weiterer Beratungsstelle

die Einsetzung eines anderen Steuerberaters als Leiter der weiteren Beratungsstelle zur Sicherstellung der Erfüllung der Berufspflichten nicht erforderlich ist.

Verfahrensablauf

Sie können die Erteilung einer Ausnahme vom Leitererfordernis bei der zuständigen Steuerberaterkammer schriftlich oder online beantragen.

Fristen

keine

Online-Verfahren

Kosten

  • Für die Bearbeitung des Antrags werden Gebühren fällig, deren Höhe je nach zuständiger Steuerberaterkammer unterschiedlich ist.

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:18.07.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.