Gesetzliche Unfallversicherungsträger; Beantragung der Genehmigung von Dienstordnungen und Stellenplänen

Die Dienstordnung und der Stellenplan eines gesetzlichen Unfallversicherungsträgers bedürfen der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Beschreibung

Verfahrensablauf

Sie müssen die Genehmigung von Dienstordnungen und Stellenplänen beim Oberversicherungsamt Südbayern beantragen.

Stand:30.08.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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