Unternehmen oder selbstständige Tätigkeit; Anmeldung zur Steuer
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, sich an einem Unternehmen beteiligen oder sich selbstständig machen, müssen Sie das Finanzamt informieren.
Beschreibung
Voraussetzungen
Sie nehmen eine
- gewerbliche,
- selbstständige (freiberufliche) oder
- land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit auf,
oder Sie gründen eine
- Körperschaft,
- Kapitalgesellschaft
- Personengesellschaft/-gemeinschaft oder einen
- Verein,
oder
- Sie beteiligen sich an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
-
Sie betreiben Ihre Tätigkeit nicht nur als Liebhaberei (keine Gewinnerzielungsabsicht).
Verfahrensablauf
Die steuerliche Anmeldung Ihres Unternehmens oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit sollten Sie möglichst online vornehmen.
Steuerliche Anmeldung online vornehmen:
-
Melden Sie sich auf die Internetseite „ELSTER– Ihr Online-Finanzamt“ der deutschen Steuerverwaltung mit Ihrem ELSTER-Benutzerkonto an.
- Hinweis: Verfügen Sie noch nicht über ein ELSTER-Benutzerkonto, müssen Sie dieses zunächst anlegen. Die Registrierung umfasst mehrere Schritte und kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Das ELSTER-Benutzerkonto benötigen Sie ebenfalls für die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung.
- Wählen Sie anschließend unter dem Reiter „Formulare & Leistungen“ die Option „Alle Formulare“. Klicken Sie dann auf den für Ihr Gewerbe oder Ihre selbstständige Tätigkeit relevanten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
- Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und laden Sie gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen hoch. Senden Sie den Fragebogen ab.
- Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und gegebenenfalls müssen Sie Unterlagen nachreichen.
- Anschließend wird Ihnen Ihre Steuernummer schriftlich mitgeteilt.
Hinweis: Für Vereine und Kapitalgesellschaften nach ausländischem Recht steht derzeit noch kein Onlineverfahren zur Verfügung.
Steuerliche Anmeldung schriftlich vornehmen:
- Laden Sie den jeweiligen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auf der Internetseite der Bundesfinanzverwaltung herunter.
- Füllen Sie den Fragebogen vollständig aus. Prüfen Sie anhand des Fragebogens, ob das Finanzamt weitere Unterlagen von Ihnen benötigt.
- Senden Sie den Fragebogen und eventuelle Unterlagen an Ihr Finanzamt. Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und gegebenenfalls müssen Sie Unterlagen nachreichen.
- Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über Ihre steuerliche Erfassung.
Bayernweite Ergänzung
Für die folgenden Fragebögen zur steuerlichen Erfassung besteht eine Pflicht zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt; außer das Finanzamt hat auf Antrag aufgrund eines Härtefalls die Auskunftserteilung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zugelassen.
- Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)
- Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
- Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft
- Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht
Fristen
- Steuerliche Anmeldung: In der Regel innerhalb eines Monats, nachdem Sie die Tätigkeit aufgenommen haben.
Hinweis: In manchen Fällen gibt es andere Fristen, zum Beispiel bei Gründungen im Ausland.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit ist je nach zuständigem Finanzamt unterschiedlich.
Stand:26.09.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt