Drahtlose Netzzugang; Beantragung einer Frequenzzuteilung
Sie möchten bestimmte Frequenzen für einen drahtlosen Netzzugang nutzen? Dies müssen Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Frequenzen werden zugeteilt, wenn
- sie für die vorgesehene Nutzung im Frequenzplan ausgewiesen sind,
- sie verfügbar sind,
- die Verträglichkeit mit anderen Frequenznutzungen gegeben ist und
- eine effiziente und störungsfreie Frequenznutzung sichergestellt ist.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag per E-Mail stellen:
- Rufen Sie die Internetseite der Bundesnetzagentur auf.
- Laden sie im Bereich Telekommunikation>Frequenzen>Öffentliche Netze>Regionale Netze die Datei "Antragsformblätter für lokales Breitband" herunter.
- Füllen Sie gemäß den Ausfüllvorschriften alle beiliegenden Formblätter aus.
- Schicken Sie die Dokumente an das Referat 226 der Bundesnetzagentur.
- Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bundesnetzagentur entscheidet über vollständige Anträge innerhalb von höchstens 6 Wochen. (2 bis 6 Wochen)
Kosten
Die Kosten sind abhängig von der Bandbreite, Laufzeit, Größe und Art des Planungsgebiets. Siehe "Gebührenformel für lokales Breitband" auf der Internetseite des BNetzA.
Detaillierte Informationen zu Kosten und Zahlungsweise erhalten Sie im Bescheid der BNetzA.
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:24.01.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
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- Kosten, bayernweit
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