Rebsorten; Beantragung der Klassifizierung

Für jede Verwaltungseinheit in der Europäischen Union, in der Weinbau betrieben wird, ist eine Rebsortenklassifizierung vorzunehmen. Nur die in dieser Liste enthaltenen Rebsorten dürfen zur Weinerzeugung angebaut werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss durch Vorlage mehrjähriger Versuchsergebnisse nachweisen, dass die Rebsorte für den Anbau in Bayern geeignet ist.

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Stand:25.09.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

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