Bergbau; Meldung über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge
Betriebe die unter Bergaufsicht stehen, müssen dem zuständigen Bergamt Meldungen über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge übermitteln.
Beschreibung
Verfahrensablauf
Die Daten für statistische Zwecke sind über die Formblätter unter "Formulare" zu übermitteln.
Fristen
Die verschiedenen Fristen sind § 9 Bergverordnung über vermessungstechnische und sicherheitliche Unterlagen (Unterlagen-Bergverordnung - UnterlagenBergV) zu entnehmen (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Bergbauliche Betriebe, bei denen die Beschäftigten mit silikogenen Stäuben ausgesetzt sind müssen dies bis zum 31. Januar der Aufsichtsbehörde (Bergamt) melden.
Wiederanfahrten von Unfallverletzten müssen auch bis 31. Januar gemeldet werden.
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:01.10.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt