Voraussetzungen
Nach § 36 Gewerbeordnung können Sie als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt werden, wenn
- ein Bedarf an Sachverständigenleistungen für das beantragte Sachgebiet besteht,
- keine Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen,
- Sie eine Niederlassung in Deutschland haben,
- Sie überdurchschnittliche Fachkenntnisse, praktische Erfahrung und die Fähigkeit Gutachten zu erstatten, nachweisen,
- Sie über einschlägige Kenntnisse des deutschen Rechts und die Fähigkeit zur verständlichen Erläuterung fachlicher Feststellungen und Bewertungen verfügen,
- Sie in geordneten, wirtschaftlichen Verhältnissen leben,
- Sie die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie die Einhaltung der Pflichten eines öffentlich bestellten Sachverständigen bieten.
Ausländische Ausbildungs-, Befähigungs- und andere Qualifikationsnachweise werden im Verwaltungsverfahren berücksichtigt. Sie sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Außerdem können Sachverständige mit Qualifikationen aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum öffentlich bestellt werden, wenn der Sachverständige dort für ein bestimmtes Sachgebiet bereits seine Sachkunde nachgewiesen hat, die im Wesentlichen vergleichbar ist, oder er in zwei der letzten zehn Jahre vollzeitig als Sachverständiger tätig gewesen ist und sich aus den vorgelegten Nachweisen ergibt, dass der Sachverständige im Wesentlichen über die besondere Sachkunde verfügt.
Bei Antragstellern für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger überprüfen die Bestellungskörperschaften die persönlichen Voraussetzungen wie auch die fachliche Kompetenz der Bewerber. Zur Unterstützung der fachlichen Überprüfung hat das Institut für Sachverständigenwesen für über fünfzig Sachgebiete Fachliche Bestellungsvoraussetzungen veröffentlicht, die von den Bestellungskörperschaften als bundesweit geltend verabschiedet wurden. Neben den beruflichen und fachlichen Voraussetzungen enthalten die Dokumente teilweise Anforderungen an Gutachten, den Ort der IHK-Fachgremien sowie für einige Gebiete Sachgebietseinteilungen.
Bei Antragstellern für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger überprüfen die Bestellungskörperschaften die persönlichen Voraussetzungen wie auch die fachliche Kompetenz der Bewerber. Zur Unterstützung der fachlichen Überprüfung hat das Institut für Sachverständigenwesen für über fünfzig Sachgebiete Fachliche Bestellungsvoraussetzungen veröffentlicht, die von den Bestellungskörperschaften als bundesweit geltend verabschiedet wurden (Link siehe Sie unter "Weiterführende Links").