Photovoltaikanlage; Anmeldung
Beschreibung
Voraussetzungen
Die Genehmigung zur Errichtung einer Freiflächenanlage muss vorliegen.
Verfahrensablauf
Ihre Anlage müssen Sie online auf dem Photovoltaik-Meldeportal anmelden:
- Registrieren Sie sich beim PV-Meldeportal. Sie bekommen dann einen Aktivierungslink, den Sie betätigen müssen.
- Über das PV-Meldeportal können Sie Angaben zu neu installierten PV-Anlagen dann direkt an die Bundesnetzagentur übermitteln.
- Sie erhalten dann eine schriftliche Registrierungsbestätigung.
- Wenn Sie die gemeldeten Daten zu Ihrer PV-Anlage oder Ihre Angaben als Anlagenbetreiber ändern möchten, können Sie dies ebenfalls direkt über das PV-Meldeportal tun.
In Ausnahmefällen können Sie Ihre Photovoltaik-Anlagen auch per Brief, Fax oder als E-Mail-Anhang an die Bundesnetzagentur gemeldet werden.
- Bitte drucken Sie sich das Formular zur Meldung aus, füllen Sie es aus und senden Sie es an die Bundesnetzagentur
- Wenn Sie Ihre Anlage schriftlich melden, können Sie nicht über das PV-Meldeportal einsehen und bearbeiten
Fristen
- Anmeldung: frühestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme, spätestens mit der Inbetriebnahme der Anlage
Hinweis: den im Vorjahr erzeugten Strom "Abrechnungsrelevante Daten" müssen Sie bis zum 28. Februar des Folgejahres mitteilen.
Online-Verfahren
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Marktstammdatenregister
Das Marktstammdatenregister ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Es wird MaStR abgekürzt. Im Marktstammdatenregister sind vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Außerdem sind die Stammdaten von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten zu registrieren.
Stand:21.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt