Infrastrukturatlas; Übermittlung von Daten
Wenn Sie von der Zentralen Informationsstelle zur Lieferung von Infrastrukturdaten verpflichtet wurden, können Sie über die Portalseite des Infrastrukturatlas (ISA-Portal) ihre digital vorliegenden georeferenzierten Daten an den Infrastrukturatlas übermitteln.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie sind Eigentümer oder Betreiber:
- eines öffentlichen Versorgungsnetzes mit Einrichtungen, die zu Telekommunikationszwecken genutzt werden können oder
- sonstiger physischer Infrastrukturen, die sich für Zwecke der Errichtung oder Anbindung von drahtlosen Zugangspunkten mit geringer Reichweite eignen.
- Die Daten zu den in Frage kommenden Einrichtungen liegen Ihnen georeferenziert und in digitaler Form vor.
Verfahrensablauf
- Bevor Sie zum 1. Mal Daten für den Infrastrukturatlas liefern, erhalten Sie einen Verpflichtungsbescheid der Bundesnetzagen-tur beziehungsweise schließen einen öffentlich-rechtlichen Ver-trag mit der Bundesnetzagentur ab.
- Bearbeiten Sie Ihre Geodaten entsprechend den gültigen Daten-lieferungsbedingungen für den Infrastrukturatlas. Eine aktuelle Version der Bedingungen wird über das ISA-Portal zum Down-load bereitgestellt.
- Gehen Sie zur Abgabe von neuen Daten und auch bei Aktuali-sierungen Ihrer Daten wie folgt vor:
- Rufen Sie das ISA-Portal auf und registrieren Sie sich als Datenlieferant, sofern Sie bisher noch keinen Benutzerzu-gang für das Portal besitzen.
- Füllen Sie das Online-Formular zur Datenlieferung aus, la-den Ihre Geodaten hoch und senden Sie es elektronisch ab.
- Sie können sich im ISA-Portal jederzeit über den Bearbei-tungsstand Ihrer Datenlieferung informieren.
- Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, werden Ihre Da-ten im Infrastrukturatlas berechtigten Personen dargestellt.
Fristen
Für die 1. Datenlieferung erhalten Sie eine eigene Frist (6 Wochen nach Vertragsschluss oder Bekanntgabe des Verpflichtungsbescheids).
Die Daten müssen jährlich zum 01.07. aktualisiert werden.
Freiwillige Aktualisierungen sind jederzeit möglich.
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Wochen
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen
Stand:30.07.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt