Staatspolitische Bildungsveranstaltung; Beantragung der Anerkennung
Träger von Veranstaltungen im Bereich Politik und Gesellschaft können eine Anerkennung als staatspolitische Bildungsveranstaltung beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Es werden folgende Maßstäbe angelegt:
- Die Veranstaltung muss nach der Programmgestaltung das Ziel verfolgen, den Beamtinnen und Beamten in ihrer Eigenschaft als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die staatspolitischen Gegebenheiten ihrer Umwelt und die Werte einer freiheitlich-demokratischen Staatsordnung verständlich zu machen, damit ihre Fähigkeit gestärkt wird, diesem Verständnis gemäß zu handeln. Bei Studienreisen ins Ausland ist die Anerkennung nur möglich, wenn dem Gesamtprogramm überwiegend der Charakter einer staatspolitischen Bildungsveranstaltung zuerkannt werden kann. Die Vermittlung allgemeiner Eindrücke über das politische System des besuchten Landes ist nicht ausreichend.
- Die Veranstaltung muss seminarähnlichen Charakter haben. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn mindestens fünf Stunden täglich mit Vorträgen, Diskussionen oder Arbeitsgemeinschaften ausgefüllt sind, deren Besuch für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer obligatorisch ist. Besuche bei Betrieben, Behörden, Verbänden usw. können nur berücksichtigt werden, soweit sie unmittelbar dem Veranstaltungszweck dienen und mit einer der genannten Veranstaltungsformen verbunden sind.
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:02.02.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
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