Standsicherheit; Beantragung der Anerkennung als Prüfingenieur/-in

Sie können die Anerkennung als Prüfingenieur/-in für Standsicherheit in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau, welche bauaufsichtliche Prüfaufgaben wahrnehmen, beantragen. 

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Bewerber müssen im Anerkennungsverfahren folgende Voraussetzungen erfüllen bzw. nachweisen:

Allgemeine Voraussetzungen

Prüfingenieure können nur Personen sein, die

  1. nach ihrer Persönlichkeit Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß im Sinne des § 5 PrüfVBau erfüllen,
  2. die Fähigkeit besitzen, öffentliche Ämter zu bekleiden,
  3. eigenverantwortlich und unabhängig tätig sind,
  4. den Geschäftssitz im Freistaat Bayern haben,
  5. die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen

Besondere Voraussetzungen

Als Prüfingenieure für Standsicherheit werden nur Personen anerkannt, die

  1. das Studium des Bauingenieurwesens an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen haben,
  2. seit mindestens zwei Jahren als mit der Tragwerksplanung befasster Ingenieur eigenverantwortlich und unabhängig oder als hauptberuflicher Hochschullehrer tätig sind,
  3. mindestens zehn Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, der technischen Bauleitung oder mit vergleichbaren Tätigkeiten betraut gewesen sind, wovon sie mindestens fünf Jahre lang Standsicherheitsnachweise aufgestellt haben und mindestens ein Jahr lang mit der technischen Bauleitung betraut gewesen sein müssen. Die Zeit der technischen Bauleitung darf jedoch nur bis zu höchstens drei Jahren angerechnet werden,
  4. über die erforderlichen Kenntnisse der einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften verfügen,
  5. durch ihre Leistungen als Ingenieur überdurchschnittliche Fähigkeiten bewiesen haben und
  6. die für einen Prüfingenieur erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrungen besitzen.

Über das Vorliegen der Voraussetzungen Nrn. 3 - 6 entscheidet der Prüfungsausschuss im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Fristen

  • für den Antragsteller: keine
  • für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und Vorlage der vollständigen Unterlagen, die Frist kann einmal um zwei Monate verlängert werden

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag mit folgenden Angaben:

    • beantragte Fachrichtung
    • Erklärung, ob und wie oft bereits früher erfolglos auch in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland Antrag auf Anerkennung gestellt wurde
    • Ort des Geschäftssitzes in Bayern
    • Anzahl der Mitarbeiter, die zum Prüfen eingesetzt werden sollen

  • Lebenslauf mit fachlichem Werdegang

  • Führungszeugnis

    Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde

  • Abschluss- und Beschäftigungszeugnisse (Kopie)

  • Angaben über Niederlassungen

  • Angabe über etwaige Beteiligung an einer Gesellschaft, deren Zweck die Planung und Durchführung von Bauvorhaben ist

  • Angaben über Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit

  • Nachweise über die Erfüllung der besonderen Voraussetzungen

    • Chronologischer Nachweis der bisherigen, mindestens zehnjährigen Ingenieurtätigkeit in Tabellenform mit Untergliederung nach:
      • Anfertigung von Standsicherheitsnachweisen,
      • vergleichbare Tätigkeiten
      • Technische Bauleitung (zu den Zeiten der technischen Bauleitung sind Bestätigungen von dritter Seite vorzulegen)
    • Liste mit vom Bewerber bearbeiteten schwierigen Bauvorhaben
    • Liste mit Leistungen zum Nachweis überdurchschnittlicher Fähigkeiten als Ingenieur.
    • Liste mit Personen, die über die fachliche Eignung des Bewerbers Auskunft geben können.
      (Muster der o. g. Listen sind beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr erhältlich).

  • Personalausweis oder Pass (Kopie)

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • 125 bis 3.000 EUR

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:11.10.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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