Umsatzsteuer; Beantragung einer Erstattung als internationale Organisation oder deren Mitglied
Als internationale Organisation sowie als deren Mitglied können Sie sich in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer erstatten lassen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- internationale Organisationen und zwischenstaatliche Einrichtungen, in deren Gründungsabkommen, Privilegienprotokoll oder Sitzstaatabkommen eine Entlastung von der Umsatzsteuer vereinbart wurde
weitere Voraussetzungen:
- Die in Anspruch genommenen Lieferungen und sonstigen Leistungen sind für den amtlichen Gebrauch der internationalen Organisation oder deren Mitglieder bestimmt und geeignet.
- Der Betrag der nach deutschem Recht zu berechnenden Umsatzsteuer nach Umrechnung zum amtlichen Kurs muss je Rechnung EUR 25,00 übersteigen.
Verfahrensablauf
Stellen Sie Ihren Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer per Post:
-
Der Antrag ist formlos möglich. Er muss folgende Angaben enthalten:
- Hinweis auf die jeweilige Rechtsgrundlage,
- Auflistung der Rechnungen,
- die in den Rechnungen enthaltenen Gesamtkosten und Umsatzsteuerbeträge,
- den beantragten Gesamtbetrag und
- Ihre Kontoverbindung.
-
Zur Vereinfachung können Sie die vom Bundeszentralamt für Steuern im Internet bereitgestellten Formulare verwenden:
- "Antrag auf Erstattung indirekter Steuern - Internationale Organisation (010182)" oder
- "Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer für Mitglieder diplomatischer Missionen / berufskonsularischer Vertretungen, internationaler Organisationen oder zwischenstaatlicher Einrichtungen (010161)"
- Senden Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an das Bundeszentralamt für Steuern.
- Gemeinsam mit dem Bescheid zu Ihrem Antrag erhalten Sie die Originalrechnungen und Zahlungsnachweise zurück.
- Das BZSt überweist den zu erstattenden Betrag auf das Konto, das Sie in Ihrem Antrag angegeben haben.
Fristen
Der Antrag ist bis zum 31.12. des auf den Umsatz folgenden Jahres zu stellen.
Beispiel: Sie haben im August 2018 eine gekaufte Ware oder eine Dienstleistung erhalten. Den Antrag auf Erstattung müssen Sie bis spätestens 31.12.2019 stellen.
Bearbeitungsdauer
in der Regel 2 bis 6 Monate
Stand:22.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt