Bergbau; Erhebung der Feldes- und Förderabgabe
Für die Aufsuchung und Gewinnung von bergfreien Bodenschätzen werden in der Regel Feldes- und Förderabgaben erhoben.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die Feldes- und Förderabgabeerklärungen sowie die Förderabgabevoranmeldungen sind nach amtlich vorgeschriebenem Vordruckmuster beim Bergamt Südbayern abzugeben.
Besondere Hinweise
Es können spezielle Abbauverträge für bergfreie und grundeigene Bodenschätzen zwischen Unternehmern und dem Freistaat Bayern bestehen, durch welche der Freistaat Einnahmen erzielt. Das Bergamt ist für die Vereinnahmung solcher Einnahmen allerdings nicht zuständig.
Fristen
Abgabepflichtige haben nach Aufnahme der Gewinnung jeweils bis zum 25. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres (Voranmeldungszeitraum) eine Förderabgabevoranmeldung abzugeben und bis zum gleichen Tag die Abschlagszahlung auf die Förderabgabe zu entrichten, wenn die Förderabgabe für den Erhebungszeitraum voraussichtlich mehr als 25.000 Euro betragen wird. und sie dies dem Bergamt Südbayern bis zum 25. Tag des ersten Voranmeldezeitraums anzeigen.
Formulare
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Feldesabgabeerklärung
Stand:28.12.2023
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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