Feuerschutzsteuer; Anmeldung
Wenn Sie als Versicherer Entgelte für Feuerversicherungen, Wohngebäude- oder Hausratversicherungen erhalten, müssen Sie die Feuerschutzsteuer selbst errechnen und beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anmelden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Anmeldeberechtigt ist:
- der Versicherer
- die oder der Bevollmächtigte
- der Versicherungsnehmer
Weitere Voraussetzungen:
- Sie haben feuerschutzsteuerpflichtiges Versicherungsentgelt erhalten beziehungsweise gezahlt
- Sie besitzen eine Steuernummer für die Feuerschutzsteuer
Weitere rechtliche Voraussetzungen für Versicherungsunternehmen regelt das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Feuerschutzsteuer per Post oder elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) anmelden:
Anmeldung per Post:
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Laden Sie das Formular zur Feuerschutzsteueranmeldung von der Internetseite des BZSt herunter.
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Formulare zur Versicherung- und Feuerschutzsteuer finden Sie im BOP unter:
Formulare und Leistungen/Alle Formulare/Steuer-National/Versicherung- und Feuerschutzsteueranmeldungsformular
- Füllen Sie das Formular aus und drucken Sie es aus.
- Senden Sie das Formular unterschrieben an das BZSt.
- Überweisen Sie den selbst berechneten Steuerbetrag bis zum Fälligkeitstag. Andernfalls wird der Betrag bei erteiltem SEPA-Mandat von Ihrem Konto eingezogen.
Hinweise:
- Für die Steueranmeldung brauchen Sie eine Steuernummer.
- Das Formular zur Feuerschutzsteueranmeldung können Sie elektronisch ausfüllen.
Online-Anmeldung über BOP:
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Füllen Sie das passende Feuerschutzsteueranmeldeformular über das BZSt-Online-Portal im BOP vollständig aus.
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Formulare zur Versicherung- und Feuerschutzsteuer finden Sie im BOP unter:
Formulare und Leistungen/Alle Formulare/Steuer-National/Versicherung- und Feuerschutzsteueranmeldungsformular
- Übermitteln Sie die Anmeldung.
- Überweisen Sie den selbst berechneten Steuerbetrag bis zum Fälligkeitstag oder dieser wird bei erteiltem SEPA-Mandat von Ihrem Konto eingezogen.
Hinweise:
- Für die Steueranmeldung brauchen Sie eine Steuernummer.
- Für die elektronische Steueranmeldung im BOP müssen Sie sich für das BOP registrieren. Füllen Sie dazu das Formular "Antrag auf (Neu)Zulassung/ Registrierung zur elektronischen Übermittlung von Versicherungsteuer- und/oder Feuerschutzsteueranmeldung" aus und führen Sie die Registrierung durch.
- Alternativ können Sie ein bestehendes Elsterzertifikat nutzen.
Besondere Hinweise
Als Versicherer sind Sie verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen Ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu führen.
Fristen
für Versicherer und Bevollmächtigte:
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Einreichen der Steueranmeldung und Entrichten der Steuer: 15 Tage nach Ablauf eines jeden Anmeldungszeitraums
- Anmeldezeitraum ist in der Regel ein Kalendermonat
- bei weniger oder gleich 400,00 EUR Steuer im Vorjahr: 15 Tage nach Ende eines Kalenderjahres
- bei mehr als 400,00 EUR und weniger oder gleich 2.400 EUR Steuer im Vorjahr: 15 Tage nach Ende eines Kalendervierteljahres
für Versicherungsnehmer:
- Einreichen der Steueranmeldung und Entrichten der Steuer: 15 Tage nach Ablauf des Monats der Zahlung des Versicherungsentgelts
Hinweis:
Geht die Steueranmeldung nicht rechtzeitig beim BZSt ein, müssen Sie möglicherweise einen Verspätungszuschlag zahlen.
Wenn Sie die Frist von 15 Tagen nicht einhalten, entscheidet das Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen über die Höhe der Steuer.
Bearbeitungsdauer
Ihre Steueranmeldung gilt mit Eingang beim BZSt als Steuerfestsetzung und unterliegt dem Vorbehalt der Nachprüfung. Führt die Steueranmeldung zu einer Herabsetzung der bisher zu entrichtenden Steuer oder zu einer Steuervergütung, so gilt diese erst als Steuerfestsetzung, wenn das BZSt zustimmt. Die Zustimmung bedarf keiner Form.
Rechtsbehelf
- Einspruch
-
Finanzgerichtliche Klage
Stand:22.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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